RuhrFutur-Zielvereinbarung
Zur Teilnahme an der Maßnahme „Schul- und Unterrichtsentwicklung im Rahmen von RuhrFutur“ vom 01.01.2019 - 31.07.2021 zwischen Focusschule und RuhrFutur
Im Rahmen des RuhrFutur-Schulentwicklungsprogramms werden die teilnehmenden Schulen der RuhrFutur-Partnerkommunen bei ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung individuell unterstützt. Das Programm umfasst drei zentrale Elemente:
- Die Qualifizierung einer Steuergruppe (8 Fortbildungsmodule)
- Einzelschulische Coachings (6 Beratungstermine)
- Fachliche Weiterbildungsangebote für das Kollegium
Jede Schule arbeitet an ihren individuellen Fragestellungen und Zielsetzungen. Die Betreuung erfolgt dabei durch erfahrene Schulentwicklungsberater/innen. Zusätzlich wird innerhalb des Programms die Möglichkeit zum Austausch, zur Kooperation und Vernetzung zwischen den teilnehmenden Schulen geschaffen.
Im RuhrFutur Schulentwicklungsprogramm erklären sich die teilnehmenden Schulen bereit
- eine feste schulische Steuergruppe (inklusive Schulleitung sowie weiteren Funktionsbeauftragten, wie z.B. Fortbildungsbeauftragte/n) zu bilden, sofern diese noch nicht existiert,
- eine Analyse und Dokumentation der Ausgangslage für den Schulentwicklungsprozess inkl. RuhrFutur-Zielvereinbarung vorzunehmen,
- verbindlich an den Terminen der Steuergruppenqualifizierung mit der Steuergruppe (inklusive Schulleitung) sowie den Coaching-Terminen teilzunehmen,
- den Entwicklungsprozess der eigenen Schule mithilfe des Dokumentationstools „SCHWUPPS“ zu dokumentieren sowie an der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Maßnahme durch die TU Dortmund teilzunehmen,
- den Entwicklungsprozess über den vorgesehenen Zeitraum zum Schwerpunkt der Fortbildung und Schulentwicklung für das gesamte Lehrerkollegium zu machen,
- Strukturen weiterzuentwickeln, die eine dauerhafte und nachhaltige Etablierung von Schulentwicklungsprozessen ermöglichen,
- eine offene Zusammenarbeit mit dem Programmteam (Vertretungen der Kommunen, Schulaufsichten und RuhrFutur) zu pflegen sowie,
- sich mit den anderen teilnehmenden Schulen zu vernetzen.
Die Steuergruppe besteht aus den sechs genannten Mitgliedern (...).
Unser Entwicklungsziel lautet:
„Wir haben ab dem Schuljahr 2021/2022 ein einheitliches schulisches Übergangskonzept, welches Orientierungshilfen und Methoden für die Arbeit der Lehrer*innen der Focus-Schule beinhaltet und dadurch unseren Schüler*innen erfolgreiche schulische Übergänge ermöglicht.“
Kurze Beschreibung des Ziels:
Wir unterstützen Schüler*innen im Förderschwerpunkt Sehen auch in Kombination mit anderen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten vom 3. Lebensmonat bis zum Ende der Berufsausbildung.
In jeder Phase der schulischen Laufbahn dieser Schüler*innen ergeben sich Möglichkeiten verschieden gestaltbarer schulischer Übergänge.
Ziel ist es, die schulischen Übergänge unter Berücksichtigung des individuellen Unterstützungsbedarfs zu optimieren, um den Schüler*innen bestmögliche schulische Abschlüsse unter Berücksichtigung des Aspektes der Inklusion zu ermöglichen.
Hierzu möchten wir unsere fachliche Expertise in einem umfassenden schulischen Übergangsmanagement didaktisch und methodisch weiterentwickeln, indem wir verbindliche Handlungskonzepte unter Berücksichtigung der individuellen Unterstützungsbedarfe der Schüler*innen und unter Beachtung der jeweiligen, aktuellen gegebenen Rahmenbedingungen (z.B. rechtlich, lokal-regional, vernetzt) erstellen, anwenden und regelmäßig evaluieren.
An folgenden Indikatoren messen wir unsere Zielerreichung:
Wir haben zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 ein anwendbares schulisches Rahmenkonzept für „schulischen Übergänge Schüler*innen mit Sehbehinderung oder Blindheit.“
Wir haben jeweils einen Leitfaden zu den jeweiligen, schulischen Übergangen:
- Frühförderung > Einschulung
- Grundschule > Sekundarstufe 1
- Sekundarstufe 1 > Sekundarstufe 2
- Sekundarstufe 1 > Berufsbildungsmaßnahmen
- Allgemeinbildende Schule > Förderschule (sog. Rückschulung)
- Schulische Übergänge im Rahmen der jährlichen Überprüfung gemäß AO-SF (Wechsel des Förderschwerpunktes, Zusätzliche Förderschwerpunkte, Aufhebung des Förderschwerpunktes, Förderortwechsel, Wechsel des Bildungsganges).
Wir haben ein Konzept für einen individuellen Förderplan, der die schulischen Übergänge angemessen implementiert.
Wir haben eine feste, personelle Ressource aus dem Lehrerkollegium mit konkreter Rollen- / Aufgabenbeschreibung zur Organisation und Beratung des schulischen Übergangsmanagements (Übergangskoordinator/in).
Das gewählte Entwicklungsziel wird von der gesamten Steuergruppe getragen und auf dessen Erreichung aktiv hingearbeitet.
Gelsenkirchen, den 19.09.2019
Unterschrift Schulleitung Focus-Schule
Unterschrift Schulaufsicht
Unterschrift Vertreter/in Kommune
Unterschrift Vertreter/in RuhrFutur