Hauptschule
Unsere Schülerinnen und Schüler können nach der neunten bzw. der zehnten Klasse·
- den Hauptschulabschluss,
- bzw. den Sekundarabschluss I *,
- die Fachoberschulreife *,
- oder ggf. mit der Berechtigung des Besuchs der gymnasialen Oberstufe *
erlangen. Daher orientiert sich der Unterricht in den Klassen 5 - 10 an den Richtlinien und Lehrplänen der Hauptschule in Nordrhein-Westfalen. Für die einzelnen Unterrichtsfächer werden anhand dieser Richtlinien Inhaltspläne mit den dazu erforderlichen Arbeitstechniken regelmäßig überarbeitet.
Im Bildungsgang Lernen orientiert sich der Unterricht verstärkt an den jeweiligen individuellen Ausgangslagen der Schülerinnen und Schüler und hat neben der Ausrichtung der verschiedenen Lernstufen an den Richtlinien der Hauptschule eine lebenspraktisch orientierte Ausprägung.
Ziele unserer inklusiv ausgelegten schulischen Förderung ist es, unseren Schülerinnen und Schüler den Wechsel in das gemeinsame Lernen an einer Regelschule zu ermöglichen.
Um unseren Schülerinnen und Schülern nach Abschluss der Hauptschulzeit eine erfolgreiche Berufsaufnahme zu ermöglichen, erfolgt ab Klasse 8 eine ausführliche Berufsvorbereitung durch eine möglichst intensive Begleitung während des Schülerbetriebspraktikums, intensiven Kontakt mit der Agentur für Arbeit, regelmäßigen Besuch des Berufsinformationszentrums und durch ausführliche Beratungsgespräche für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Es besteht die Möglichkeit zu einer Berufserprobungsmaßnahme im Berufsbildungswerk Soest (Förderschwerpunkt Sehen).
Um unseren Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Sehen die Teilnahme an der schriftlichen Kommunikation zu ermöglichen und eine gut lesbare Darstellung von Texten zu erreichen, gehört Maschinenschreiben als zusätzliches Unterrichtsfach zum Unterrichtsplan. Für Sehbehinderte erfolgt der Unterricht in Maschinenschreiben am Computer.
Blinde Schülerinnen und Schüler lernen zunächst die Blinden-Vollschrift mit der Blindenschriftmaschine, soweit möglich auch im Anschluss die Kurzschrift. Nach Abschluss des Kurzschriftlehrgangs erfolgt ab Klasse 8 die Einführung in die Englische Kurzschrift.
Blinde Schülerinnen und Schüler erhalten ab Klasse/Lernstufe 5 verpflichtend den Unterricht in Punktschrift und Lebenspraktischen Fertigkeiten. Ab Klasse 7 nehmen alle Schülerinnen und Schüler am Wahlpflichtunterricht teil.
*) Wird nur im Gemeinsam Lernen angeboten, alternativ gibt es ein Bildungsangebot von Förderschulen, die explizit diese Bildungsgänge anbieten.